Rente ab 67 | Wichtige Informationen
Die Erhöhung des Renteneintrittsalter wurde lange diskutiert, dennoch führt kein Weg dran vorbei. Das Rentenalter wird ab 2012 in kleinen Schritten bis 2029 von 65 auf 67 Jahre angehoben. Demnach wird das Geburtsjahr 1964 der erste sein, der seine volle Rente erst mit 67 Jahren ausgezahlt bekommt.
Die Menschen werden immer älter, entsprechend wurde die Einführung der Rente ab 67 beschlossen. Ein früherer Rentenbezug ist ab 63 Jahren möglich. Doch hierbei sind Abschläge zu beachten. Demnach wird die Rente in diesem Fall um monatlich 0,3 Prozent gekürzt.
Informationen zur Rente ab 67 Jahren
Doch bei den Abschlägen der Rente gibt es eine wichtige Ausnahme, die sog. 45er-Regelung. Die besagt, dass Personen, die 45 Pflichtbeitragsjahre vorweisen können, ohne jegliche Abzüge weiterhin mit 65 in den Ruhestand gehen können. Hierfür werden selbständige Tätigkeiten sowie die Kindererziehungszeiten eingerechnet.
Wer hingegen „nur“ 35 Jahre in die gesetzliche Versicherung eingezahlt hat, kann zwar weiterhin mit 63 Jahren in Rente gehen, muss aber mit einem höheren Rentenabschlag rechnen. Vorerst beträgt er 7,2 Prozent, während bei späteren Jahrgängen die Rente um 14,4 Prozent gekürzt wird. Diese Ausnahmeregelung sorgte für viel Kritik, da nach Angaben der Deutschen Rentenversicherungen Frauen, Akademiker sowie Menschen die arbeitslos waren, dadurch benachteiligt werden.
Rente ab 67: Regel bei Erwerbsminderung
Zudem steigt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente von 63 auf 65 Jahre. Wurden 35 Pflichtbeitragsjahre im Laufe des Beruflebens angesammelt, können Betroffene noch bis 2023 ohne jegliche Abschläge in Rente gehen. Danach greift die Sonderregel, wonach ein abschlagsfreie Rente erst bei 40 Pflichtbeitragsjahren möglich ist.
Weitere Informationen zur Rente ab 67 in der Übersicht auf dieser Seite.