Wann Hilfe zum sterben strafbar macht
Die Diskussion um eines der wohl umstrittensten Themen, die es in Deutschland gibt, wurde durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche erneut entfacht. Sterbehilfe! Was ist legal und was nicht? Wie weit darf man gehen, um jemanden von seinen Leiden erlösen und wann macht man sich strafbar?
Einen geliebten Menschen in seinem Bett liegen und leiden zu sehen und zu wissen, dass man nicht helfen kann, ist wohl die schlimmste aller Vorstellungen für jeden von uns.
Es gibt manchmal Schicksale, die wir uns nicht vorstellen wollen oder können, aber dann passiert es, dass wir uns diesen Schicksalen stellen müssen. Der geliebte Vater oder die untenbehrlich Mutter erleiden einen Schlaganfall, werden Opfer eines Herzinfarktes oder müssen sich einer Krankheit geschlagen geben.
Und dann ist er da, dieser Moment indem der Arzt auf einen zukommt und sagt, dass nichts mehr so ist, wie es voher einmal war.
Wir sehen dann diesen geliebten Menschen in seinem Bett liegen, seinen Schmerzen ausgeliefert und wir fragen uns was können wir tun? Was können wir tun, um diesen Menschen, der für viele kein lebenswertes Leben mehr führt, angeschlossen an Maschinen, die ihn meist nur noch am Leben erhalten, zu helfen? Können wir die lebenserhaltenen Maßnahmen abschalten ohne uns strafbar zu machen? Ist es möglich Medikamente zu verabreichen, die unseren geliebten Menschen friedvoll einschlafen lassen und ihn so einen würdevollen Tod zu ermöglichen?
Grundsätzlich ist in Deutschland die Sterbehilfe verboten!
Was bedeutet Sterbehilfe ?
Das deutsche Rechtssystem unterscheidet 3 Arten der Sterbehilfe.
- Die Aktive, das gezielte Herbeiführen des Todes z.B. durch die Vergabe von Medikamenten in tödlicher Dosis.
- Die Passive, unterlassen oder abbrechen von lebensverlängerenden Maßnahmen
- Die Indirekte, Beschleunigung des Todes als Nebenwirkung.
In Belgien, sowie in einigen Staaten der USA ist die aktive Sterbehilfe legal.
In der Vergangenheit sind schon mehrmals Fälle von Sterbehilfe durch die Presse gegangen. Egal ob es nun der Arzt, die Krankenschwester oder ein Familienangehöriger war, der den Kampf des Patienten mit dem Leben und den Tod nicht mehr ertragen konnte und einfach Sterbehilfe geleistet hat. In den meisten Fällen, machen sich die Helfenden strafbar. Auch wenn dies nie ihre Absicht gewesen ist.
Niemand wünscht sich solch eine Situation: Da zu stehen und über Leben oder Tod entscheiden zu müssen. Auch wenn man sich das Leiden des Patienten nicht mehr mit ansehen kann oder der Betroffene selber um die Erlösung in den Tod bittet. Aber manchmal kommt genau diese Situation auf einen zu und es wird sich gefragt, wie man sich verhalten soll. Immer mehr Senioren, aber auch junge Menschen stellen sich die Frage:”Was soll mit mir passieren, wenn ich nur noch an Maschinen angeschlossen bin?” Keiner wünscht sich ein Leben an Maschinen oder eines, dass nicht mehr lebenswert scheint und durch die Pflege dritter bestimt ist. Und auch viele Mediziner sind sich nicht mehr sicher, ob die stetigen Erneuerungen in der Schulmedizin immer ihren Sinn und Zweck erfüllen.
Eine Umfrage hat jedoch ergeben, dass sich ein drittel der deutsche Ärzte für die Sterbehilfe ausspricht.
Aber ist es uns wirklich bestimmt Gott zu spielen und über Leben oder Tod zu entscheiden? Oder sollte nicht jeder Mensch für sich selbst entscheiden dürfen wie und wo er unsere Welt verlassen möchte und sollte dieses in einer Patientenverfügung festhalten?
Die Antwort muss jeder für sich selber finden. Fakt ist, die aktive Sterbehilfe ist und bleibt illegal und jeder der sie praktiziert mach sich im Sinne, des Totschlages, strafbar.
Nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird nun zumindest die passive Sterbehilfe in Deutschland nicht mehr strafrechtlich geahndet.
Einen Artikel über das aktuelle BGH Urteil findet man auf der Seite des Spielgels.